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Frau mit Maske

Marie-Luise Dött MdB

Demonstrationsrecht und Demonstrantenpflicht

23.09.2020

Wie wertvoll die Freiheit ist, die die Demokratie uns ermöglicht, haben uns die vergangenen Pandemie-Monate mit ihren massiven Einschränkungen so bewusst gemacht wie schon lange nicht mehr. Den Großteil der verfassungsrechtlich garantierten Freiheitsrechte können wir dank vereinter Anstrengungen inzwischen wieder genießen. Eine große Mehrheit der Bürger akzeptiert die verbliebenen Einschränkungen – doch ein kleiner Teil geht dagegen auf die Straße.

Lautstark fordern Demonstranten ihre Freiheitsrechte ein und demonstrieren gegen die Corona-Politik der Bundesregierung. Das ist legitim, und das muss eine Demokratie aushalten – die politische Auseinandersetzung ist geradezu das Wesen einer jeden Demokratie, die Meinungs- und die Versammlungsfreiheit ein hohes verfassungsrechtliches Gut. Keine Minderheit hat ein Recht darauf, eine legitime Mehrheitsentscheidung zu kippen – aber darauf, dass ihr Anliegen gehört wird, ihre Ängste ernst genommen werden und nach Perspektiven gesucht wird.

Doch Demonstranten bewegen sich eben nicht im gesetzlosen Raum. Gegen Regeln zu demonstrieren, setzt sie nicht außer Kraft, auch Demonstranten müssen sich daran halten, so lange sie keine Mehrheit von ihrer Kritik überzeugen konnten. Das Demonstrationsrecht deckt keine Missachtung von Abstandsregeln und Maskenpflicht und noch viel weniger das Eindringen in Sperrflächen und verfassungsfeindliches Verhalten.

Nur eine Minderheit der Corona-Demonstranten überschreitet die Grenzen des Gesetzes. Eine laute Minderheit zwar, deren zweierlei Maß bei der Bemessung der eigenen Freiheit und der Freiheit anderer schwer nachzuvollziehen ist und deren Anblick erschreckende Bilder produziert. Doch auch wenn diese Gruppe laut ist und optisch dominiert: Es bleibt eine Minderheit.

Die meisten Demonstranten hingegen versuchen in legitimer Weise, auf ihre Unzufriedenheit und Verzweiflung aufmerksam zu machen – weil die Corona-Beschränkungen sie in ihrer Existenz bedrohen, weil sie die Milliardenhilfen des Staates als ungerecht oder ungerecht verteilt empfinden oder den Virologen aus ihrer Sicht zu viel politisches Gehör zu Teil wird. Die eigene Kritik zu äußern ist gut und richtig und gehört zur Demokratie.

Wer legitime Forderungen allerdings im Gleichschritt mit Extremisten kundtut, die zugleich für verfassungsfeindliche Ideale demonstrieren, verrät seine eigenen Ziele. Er lässt sich vereinnahmen und verschafft jenen eine Plattform und den Anschein breiter Unterstützung, die verraten, wofür er selbst womöglich demonstriert.

Die Verantwortung dafür, sich abzugrenzen von Extremisten und Neonazis, von antisemitischen und fremdenfeindlichen Gruppen, trägt jeder demokratische gesinnte Demonstrant. Und diese Verantwortung ist groß. Denn welches Gewicht hat die gemeinsame Ablehnung von Abstandsregeln und Maskenpflicht gegenüber einer Infragestellung der freiheitlichen Demokratie? Wie viel der so dringlich eingeforderten Freiheit bleibt in dem Staat, den die mitmarschierenden Extremisten gerne ausrufen würden?

 

Marie-Luise Dött MdB – Berlin und Oberhausen


                                     Foto: pixabay.com

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